Gewerbeangelegenheiten
Hier finden Sie Informationen zur Gewerbeanmeldung und Gewerbeabmeldung sowie zu Änderungen bei bestehendem Gewerbe:
Gewerbeanmeldung
Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung ist der Gewerbetreibende verpflichtet, den Beginn eines Gewerbebetriebes, die Verlegung der Betriebsstätte, Veränderungen im Gewerbegegenstand und die Aufgabe des Gewerbebetriebes zeitnah anzuzeigen.
Voraussetzungen | notwendige Unterlagen | Gebühr |
---|---|---|
Einzelunternehmung | Vorlage eines gültigen Personalausweises oder einer Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden Je nach Gegenstand der Einzelunternehmung sind evt. zusätzlich Bestätigung über Eintragung in die Handwerksrolle, Maklererlaubnis, polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus Gewerbezentralregister etc. vorzulegen | 45,00 Euro |
Eingetragener Kaufmann (eK) | Wie Einzelunternehmung - allerdings ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges erforderlich | 45,00 Euro |
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) | Wie Einzelunternehmung- allerdings sind alle Gesellschafter zur Meldung verpflichtet. Anmeldung in Vollmacht und Kopie des Personalausweises ist möglich. | 45,00 Euro pro Gesellschafter |
Offene Handelsgesellschaft (OHG) | Wie GbR - allerdings ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges erforderlich. | 45,00 Euro pro Gesellschafter |
Kommanditgesellschaft (KG) | Personalausweis, Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges und ggf. notwendige Erlaubnisse | 45,00 Euro |
Kapitalgesellschaften | Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder, wenn die Eintragung im Handelsregister noch nicht erfolgte, eine Kopie des notariellen Gesellschaftsvertrages sowie ggf. notwendige Erlaubnisse (Maklererlaubnis etc.) | 45,00 Euro |
Zum Nachweis eines Betriebssitzes in der Gemeinde Perl erbitten wir – sofern Sitz der Betriebsstätte abweichend von der Wohnanschrift und nicht im eigenen Eigentum des Gewerbemeldenden – die Vorlage des Mietvertrages zwischen dem Hauseigentümer und dem Gewerbetreibenden oder eine schriftliche, kurze Einverständniserklärung des Hauseigentümers.
Bei Gewerbeanmeldung von ausländischen Staatsangehörigen ist eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, die die Erlaubnis beinhaltet, eine selbständige Gewerbetätigkeit aufzunehmen.
Ein in einem ausländischen Handelsregister eingetragenes Unternehmen hat die entsprechenden Eintragungsunterlagen nebst deutscher Übersetzung (von vereidigtem Übersetzer) vorzulegen.
Gewerbeabmeldung
Voraussetzungen | notwendige Unterlagen | Gebühr |
---|---|---|
Berechtigte Personen | gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden | 25,00 Euro |
gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden bei GbR/OHG sind alle Gesellschafter zur Meldung verpflichtet und haben sich mit einem gültigen Personalausweis auszuweisen |
GbR/OHG 25,00 Euro pro Gesellschafter |
Gewerbeummeldung
Voraussetzungen | notwendige Unterlagen | Gebühr |
---|---|---|
Änderung der Betriebsanschrift | - gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden. |
35,00 Euro |
Änderung in der gewerblichen Betätigung | - ggf. notwendige Erlaubnisse (Handwerkskammereintrag etc.), bei vorherrschender Eintragung ins Handelsregister entsprechender Handelsregisterauszug, aus dem die Änderung der Tätigkeit hervorgeht | 35,00 Euro |
Namensänderung | Vorlage eines aktuellen Personalausweises. Bei ins Handelsregister eingetragene Gewerbebetriebe ist ein Nachweis der Namensänderung mittels Handelsregisterauszug notwendig. | i.d.R. Kostenfrei. Bei Ausstellen einer Bescheinigung: 10,20 Euro |
Bei GbR oder OHG ist die entsprechende Ummeldung für jeden Gesellschafter zu tätigen.
Bei Ummeldung in eine neue Anschrift erbitten wir zum Nachweis eines Betriebssitzes in der Gemeinde Perl – sofern der neue Sitz der Betriebsstätte abweichend von der Wohnanschrift und nicht im eigenen Eigentum des Gewerbemeldenden – die Vorlage des Mietvertrages zwischen dem Hauseigentümer und dem Gewerbetreibenden oder eine schriftliche, kurze Einverständniserklärung des Hauseigentümers.
Allgemeine Hinweise:
Bei persönlicher Vorsprache ist es nicht erforderlich ein Gewerbemeldeformular vorab auszufüllen. Die/der Sachbearbeiter/-in wird mit ihnen gemeinsam das notwendige besprechen und ihnen – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind - eine Gewerbemeldebescheinigung ausstellen.
Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge
Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge sind beim Bürgeramt des Wohnortes des Antragstellers/der Antragstellerin zu beantragen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Perl haben, sprechen Sie bitte persönlich mit Ihrem Personalausweis oder ihrem Reisepass beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Perl vor. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig.
Die Bearbeitung beim Bundeszentralregister kann bis zu 4 Wochen dauern. Daher wird Ihnen empfohlen, diese rechtzeitig vor dem beabsichtigen Beginn der Tätigkeit zu beantragen.
Die Gebühr für einen Gewerbezentralregisterauszug und ein Führungszeugnis beträgt jeweils 13 €.